Gerichtsurteile im Detail

 
11. MÄRZ 2004
BGH-Urteil zum Thema Spam
In einem neuen Urteil zum Thema unerwünschte Werbe-Emails hat der Bundesgerichtshof nochmals ausdrücklich dargelegt, dass die Zusendung einer unverlangten e-Mail zu Werbezwecken grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. verstößt und daher rechtswidrig ist. Ein derartiges Verhalten begründet Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche des Empfängers gegenüber dem Versender. Sofern der Versender ein entsprechendes Einverständnis des Empfängers mit der e-Mail-Werbung behauptet, so hat er dies konkret darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, so der BGH.

Urteil: Bundesgerichtshof, Az: I ZR 81/01
Datum: 11. März 2004
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
 








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