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Checkliste Online-Recht: Ist meine Webseite rechtssicher?
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Für
alle Webmaster, die juristische Auseinandersetzungen um ihre Online-Präsenz
vermeiden wollen, haben wir diese Checkliste zusammen gestellt. Sie
stellt in kurzer Form (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die
wichtigsten Problemkreise vor, die typischerweise zu unangenehmen
Überraschungen im Zusammenhang mit dem Webauftritt wie z.B. Abmahnungen
oder Klagen führen.
1.
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Anbieterkennung |
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Im
Impressum oder an ähnlich leicht zu findender Stelle
(evtl. auch auf der Startseite) muss nach dem TelediensteG
(vergl. § 6 TDG) unbedingt der rechtlich verantwortliche
Anbieter verzeichnet sein. Diensteanbieter haben für
ihre geschäftsmäßigen Angebote anzugeben:
1. Namen und Anschrift sowie 2. bei Personenvereinigungen
und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Firmenbezeichnung
eindeutig und unmissverständlich ist. Sofern auf der
Seite auch redaktionelle Inhalte publiziert werden ist nach
§8 MedStV auch ein persönlicher Verantwortlicher
mit Angabe des Namens und seiner Anschrift zu nennen. Des
weiteren gehören ins Impressum Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde, Umsatzsteueridentifikationsnummer,
Registernummer im Handelsregister, die gesetzliche Berufsbezeichnung
sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen. Angaben
für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sind
ebenso verpflichtend wie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. |
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2.
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Links |
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Grundsätzlich
ist das Setzen von Links auf fremde Websites unproblematisch.
In der Regel wird es sogar von Seiten des "Gelinkten"
erwünscht sein, da es seiner Website zu höherem Traffic
verhilft. Rechtlich problematisch sind nur die folgenden Fälle: |
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Durch
die Art und Weise des Links wird der Inhalt der fremden Seite
als eigener verkauft. Dies ist vor allem beim "Linken in
den eigenen Frame", also bei einem Link, der die gelinkte
Website innerhalb des eigenen Framesets öffnet, der Fall.
(Vergl. Landgericht Lübeck, Urteil vom 24. November 1998,
AZ 11 S 4/98) |
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Der
Link oder die Art des Links umgeht die Möglichkeit des
Anbieters das Angebot durch Werbung zu re-finanzieren. (Deep-Link) |
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Im Impressum oder an anderer prominenter Stelle (Startseite)
sollte sicherheitshalber ein Hinweis angebracht sein, dass sich
der Anbieter von den Inhalten der gelinkten Online-Angebote
distanziert und sich diese Inhalte auch nicht zu eigen macht.
(Vergl. Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, AZ 312 O 85/98
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3.
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Domainnamen |
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Verletze ich mit der Anmeldung meines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte?
(Vergl. § 12 BGB) |
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Ist der gewählte Domainnamen eine Gattungsbezeichnung?
Anmerkung: Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs kann
unter bestimmten Voraussetzungen eine irreführende Alleinstellung
darstellen und wettbewerbswidrig sein. (vergl. Rechtsprechung
des BGH) |
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n
Städte- oder Ortsnamen stehen in der Regel den Gemeinden
zu. Die Erwartungen des regionalen Nutzerkreises sind darauf
gerichtet, durch Eingabe des Städtenamens Domain unmittelbar
auf die Website der jeweiligen Stadtverwaltungen zu gelangen. |
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4.
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Urheberrecht- und Markenzeichen |
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Besitze
ich die Veröffentlichungsrechte für alle auf meiner
Website veröffentlichten Bildmaterialien?
Hinweis: Fotos stellen im Zweifel immer urheberrechtlich
geschützte Werke dar und dürfen nicht ohne Einverständnis
des Fotografen veröffentlich werden. Extreme Vorsicht ist
auch bei der Verwendung von Abbildungen bekannter Comicfiguren
oder Signets (z.B. charakteristischer Schriftzug "Harry
Potter") geboten. Video- und Sounddateien sind im Zweifel
ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke. |
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Habe
ich die Veröffentlichungsrechte für die Presseberichte
in meinem Online-Pressespiegel?
Achtung: Bei einer vollständigen Wiedergabe von
Presseberichten, die in Zeitungen erschienen sind auf Webseiten
ist das Urheberrecht des Verlages oder des Autors zu beachten.
Nur kurze Zitate und Ausschnitte können jedoch bedenkenlos
wiedergegeben werden. |
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Verwende
ich auf meinen Internetseiten geschützte Markennamen?
Vorsicht bei der Verwendung auch vermeintlich unverfänglicher
Begriffe. So ist z.B. das der Titel des bekannten Spiels "Memory"
ein Markenzeichen der Fa. Ravensburger und war schon Gegenstand
einer Reihe von Abmahnungen. Im Zweifel lieber einen anderen
allgemeinen Titel (in diesem Fall z.B. "Merkspiel",
Gedächtnisspiel) wählen. |
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Auch
im Bezug auf Datenbanken oder deren Inhalte können Urheberrechte
bestehen. Der direkte Zugriff auf fremde Online-Datenbanken
kann daher einen Urheberrechtsverstoß darstellen. (Vergl.
§ 4 UrhG). Anmerkung: Auch Linklisten können als Datenbank
gewertet werden. |
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5.
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E-Commerce |
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Sofern
auf der Website Waren zum Kauf angeboten werden oder Dienstleistungen
gebucht oder abgerufen werden können sind zusätzlich
folgende Punkte zu beachten: |
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Werden die AGBs beim Online-Kauf wirksam miteinbezogen? Können
die Kunden vor dem Kauf vollständig Kenntnisnehmen? Allgemeine
Geschäftsbedingungen, die am Bildschirm dargestellt werden,
werden nur dann Vertragsinhalt, wenn es sich um relativ kurze
Texte handelt, die klar gegliedert sind und sich problemlos
abrufen lassen. (Vergl. § 305 II Nr. 2 BGB) |
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Hat der Kunde Gelegenheit, die Vertragsbestimmungen einschließlich
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss
abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. (Vergl.
§ 312 e I Nr. 4) |
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Werden die Kunden in den AGBs auf Ihr Rückgaberecht nach
dem § 312 d BGB hingewiesen? |
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Entsprechen
die Preisangaben auf meiner Website der Preisangabeverordnung?
Wichtig, immer Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer) kommunizieren! |
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Hat
der Kunde die Gelegenheit vor dem engültigen Absenden der
Bestellung, diese nochmals zu korrigieren bzw. zu verwerfen?
(Das Gesetz fordert in § 312e BGB angemessene, wirksame
und zugängliche technische Mittel um Eingabefehler zu erkennen
und zu korrigieren.) |
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Erhält
der Kunde unverzüglich nach Eingang der Bestellung einer
Mail mit der der Zugang der Bestellung unverzüglich auf
elektronischem Wege bestätigt wird? (§ 312e I 3 BGB) |
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6.
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Problematische
Inhalte |
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Bei Online-Auftritten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
für die Werbeverbote gelten (typischerweise Ärzte,
Anwälte) ist darauf zu achten, dass die Inhalte nicht werblichen
Charakter haben, sondern nur informativer Art sind. Probleme
bereiten in diesem Zusammenhang regelmäßig Spiele,
Gästebücher etc. (Vergl. einschlägige Vorschriften
der Berufsordnungen) |
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Vorsicht bei der Verwendung von Frames: Der Betreiber einer
Website ist für die Darstellung fremder Inhalte in Frames
verantwortlich im Sinne des § 5 Abs. 1 Teledienstegesetzes,
wenn der Eindruck entsteht, dass er sich die "geframten"
Seiten und deren Inhalte geistig zu eigen machen will. |
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Die Inhalte dürfen natürlich auch nicht gegen Strafgesetze
verstoßen. Problematisch sind immer wieder beleidigende
Inhalte, pornografische Inhalte ohne Jugendschutzhinweis und
rechtsradikale Schriften. (Vergl. §§ 86ff, 130 ff,
166, 184,185ff StGB) |
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Gästebücher
müssen regelmäßig auf Ihren Inhalt hin kontrolliert
werden. Unterbleibt die Kontrolle in regelmäßigen
Abständen (ca. 1x pro Woche) kann der Betreiber der Site
für die Gästebucheinträge verantwortlich gemacht
werden. |
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Bei
potentiell jugendgefährdenden Inhalten ist gemäß
§8 IV MedStV ein Jugendschutzbeauftragter zu bestellen,
der auf der Website genannt werden muss. |
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7.
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Spamming,
Datenschutz |
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Werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten?
Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur mit Einverständnis
des Kunden (freiwillige Registrierung) und nach einem entsprechendem
Hinweis. (§ 3 TDDSG) Es erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen
Daten an Dritten.
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Die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf
des Abrufs oder Zugriffs oder der sonstigen Nutzung werden unmittelbar
nach deren Beendigung gelöscht, soweit nicht eine längere
Speicherung für Abrechnungszwecke erforderlich ist. (Vergl.
§ 4 TDDSG) |
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Eine Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke
der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten
Gestaltung der Teledienste findet nur statt, wenn der Nutzer
in diese ausdrücklich eingewilligt hat. (Vergl. §
5 II TDDSG). Individuelle Nutzungsprofile werden nur unter einem
Pseudonym erstellt. (Vergl. § 4 IV TDDSG) |
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Der Benutzer wird über die Verwendung von Cookies informiert
und hat Gelegenheit das Setzen der Cookies zu verhindern, wenn
die Cookies nach Ablauf der Sitzung nicht wieder automatisch
gelöscht werden. |
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Werden
sensible Daten wie z.B. Kreditkartendaten nur verschlüsselt
übertragen? |
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Werden Passwörter im Eingabefeld oder der Adresszeile nur
verschlüsselt wieder gegeben? |
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Werden bei Mailingaktionen nur freiwillige Abonnenten angemailt?
Wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor
von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, handelt wettbewerbswidrig. |
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Können sich die Abonnenten von Mailinglisten auch selbständig
wieder austragen? |
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Carbon Copy. Durchschlag einer E-mail. ...
Testphase bei der Entwicklung einer Software,...
Unified Ressource Locator. Adresse einer Seite...
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