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Das Internet
ist schon lange kein rechtsfreier Raum mehr. Schon seit einigen Jahren
gibt es in Deutschland für Internetangebote gesetzliche Regelungen.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen, die
jeder Webmaster oder Internetverantwortliche eines Unternehmens kennen
sollte.
Teledienstegesetz
(TDG)
Teledienste sind elektronische Informations-
und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung
bestimmt sind. Bei Telediensten steht der einzelne Nutzer im Vordergrund.
Typische Beispiele sind Online-Bankingangebote, Informationsangebote
aus Datenbanken (ohne redaktionelle Aufbereitung), E-Commerceanwendungen,
Freemailer etc.
Mediendienste-Staatsvertrag
(MDStV)
Mediendienste sind elektronische Verteildienste
und solche Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung im Vordergrund
steht. Sie richten sich an die Allgemeinheit. Typische Beispiele für
elektronische Mediendienste sind Online-Angebote von Tageszeitungen
oder Zeitschriften und anderen Medien, elektronische Fanzines, redaktionell
bearbeitete Newsdienste, Unternehmenspräsentationen etc.
Viele Onlineangebote wie z.B. Portale oder große Shops werden
je nach Angebot regelmäßig Merkmale von Telediensten und
Mediendiensten aufweisen und somit jeweils eine unterschiedliche Zuordnung
erfordern.
Aber: Die gesetzlichen Regelungen im TelediensteG des Bundes
und im Mediendienste-Staatsvertrag haben einen im Wesentlichen gleichen
Wortlaut. Eine Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten
findet nur statt, da Mediendienste laut Grundgesetz der Regelungskompetenz
der Länder unterliegen und für Teledienste der Bund zuständig
ist. Die Folge dieser unterschiedlichen Regelungskompetenzen sind
zwei fast identische Regelwerke.
Teledienstedatenschutzgesetz
(TDDSG) und Bundesdatenschutzgesetz BDSG
Das TeledienstedatenschutzG regelt die
wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Onlinediensten.
Es werden hier u.a. die datenschutzrechtliche Unterrichtung und die
Möglichkeit der Erstellung von Nutzungsprofilen geregelt. Darüber
hinaus haben die Betreiber von Tele- und Mediendiensten natürlich
auch die grundsätzlichen Regelungen des BundesdatenschutzG zu
beachten.
Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB)
Das BGB ist seit über 100 Jahren
das Hausgesetz der Deutschen. Die meisten Lebenssachverhalte werden
in diesem Zivilgesetzbuch umfassend geregelt. Im Zuge der großen
Schuldrechtsreform, die am 01.Januar 2002 in Kraft getreten ist, finden
sich im BGB nun auch die wichtigsten Regelungen zum Vertragsschluss
im Internet, die bisher in Spezialgesetzen wie dem Fernabsatzgesetz
geregelt wurden.
Gewerblicher Rechtschutz:
Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Markengesetz (MarkenG)
Viele Inhalte, die über das Internet
angeboten werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen
deshalb nicht einfach kopiert, gespeichert oder für fremde Veröffentlichungen
verwendet werden. Besondere Vorsicht ist auch immer bei der Verwendung
von fremden Kennzeichnungen und Marken gegeben.
Wettbewerbsrecht
Unternehmen haben zugunsten der Wettbewerber
eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu beachten. Immer häufiger
werden die Onlineauftritte von Unternehmen zum Ausgangspunkt von wettbewerbsrechtlichen
Auseinandersetzungen. Auch nach dem Fall des Rabattgesetzes müssen
Anbieter von Waren und Dienstleistungen bei der Auszeichnung von Preisen
besondere Vorschriften beachten.
Strafgesetzbuch
(StGB) und Jugendschutzgesetze (JSchÖG)
Durch die Veröffentlichung bestimmter
Inhalte im Internet können u.U. auch Straftatbestände verwirklicht
werden. Besondere Vorsicht sollte man vor allem bei Inhalten, die
eine pornografische oder extrem politische Tendenz aufweisen walten
lassen, wenn man vermeiden will sich strafbar zu machen. Auch Beleidigungsklagen
kommen aufgrund von Online-Veröffentlichungen immer häufiger
vor. Um sich zu informieren, welche Inhalte problematisch sein könnten
geben das StGB und das JSchÖG genaue bestimmungen vor.
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