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JANUAR 2003
Neufassung der Preisangabeverordnung erweitert die Informationspflichten für Online-Shops
Die zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Änderung der Preisangabenverordnung beinhaltet nicht zuletzt für Betreiber von Online-Shops eine erweiterte Informationspflicht. Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig Waren oder Leistungen anbietet muss künftig ausdrücklich darauf hinweisen, dass die im Internet, im Katalog oder auf den Werbemitteln publizierten Preisangaben die Umsatzsteuer und sämtliche anderen Preisbestandteile enthalten. Darüber hinaus muss dort auch angegeben werden, ob für den Kunden zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Diese Angaben müssen gemäß §1, Abs. 6 zufolge auch deutlich wahrnehmbar sein; sie dürfen also nicht nur auf einer AGB-Seite versteckt werden, sondern müssen unmittelbar bei den Preisen stehen.

Bislang hat die Rechtsprechung einen ausdrücklichen Hinweis auf Selbstverständlichkeiten wie das Enthaltensein der Umsatzsteuer im angegebenen Preis als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht aufgefasst - ein solcher Hinweis, so die richterliche Begründung dazu sinngemäß, suggeriere dem ahnungslosen Kunden, dass die Preisangaben der Mitbewerber diesen selbstverständlichen Preisbestandteil normalerweise ausklammerten, was sie aufgrund der Preisangabenverordnung aber gar nicht dürften. Dieser Argumentation der Rechtsprechung wird durch die Gesetzesänderung nun gewissermaßen der Teppich unter den Füßen weggezogen und gewendet.

Die genannten Informationsverpflichtungen gelten nicht nur für diejenigen Fernabsatzgeschäfte, die von den Vorschriften des ehemaligen Fernabsatzgesetzes (Widerrufsrecht etc., jetzt gemäß §312b, Abs. 3 BGB) erfasst werden. Vielmehr lässt §9, Abs. 3 der geänderten Preisangabenverordnung sie auch für den Online-Vertrieb von Lebensmitteln, Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs sowie für Reiseleistungen gelten.

Verstöße gegen die Preisangabeverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem drohen auch Kosten durch Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherschutzorganisationen.
 







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