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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bokowsky + Laymann GmbH
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Die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschließend
die Vertragsverhältnisse zwischen der Bokowsky + Laymann GmbH
(nachfolgend Bokowsky + Laymann genannt) und ihren Kunden, soweit
nicht anderslautende schriftliche Vereinbarungen geschlossen wurden.
Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen unserer
Auftraggeber verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei
Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprechen.
Im einzelnen enthalten diese AGBs folgende Regelungen:
1.1 |
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Die Parteien arbeiten
vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen
von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit
der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. |
1.2 |
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Erkennt der Kunde,
dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies
und die ihm erkennbaren Folgen Bokowsky + Laymann unverzüglich
mitzuteilen. |
1.3 |
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Die Vertragsparteien
nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die
die Durchführung des Vertragsverhältnisses für
die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig
leiten. |
1.4 |
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Veränderungen
in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten
die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
1.5 |
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Die Ansprechpartner
verständigen sich in regelmäßigen Abständen
über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung,
um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrags
eingreifen zu können. |
1.6 |
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Über den Informationsaustausch
der Ansprechpartner wird Bokowsky + Laymann ein Protokoll erstellen.
Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen
Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll
aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben. |
2.1 |
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Der Kunde unterstützt
Bokowsky + Laymann bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige
Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie
von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des
Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Bokowsky + Laymann hinsichtlich
der von Bokowsky + Laymann zu erbringenden Leistungen eingehend
instruieren. |
2.2 |
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Der Kunde stellt
in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über
die erforderliche Fachkunde verfügen. |
2.3 |
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Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Bokowsky
+ Laymann im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-,
Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
Bokowsky + Laymann umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt
der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt
sicher, dass Bokowsky + Laymann die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält. |
2.4 |
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Sämtliche Mitwirkungshandlungen nimmt der
Kunde auf seine Kosten vor. |
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn
im Tätigkeitsbereich von Bokowsky + Laymann tätig werden, hat der Kunde
wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Bokowsky + Laymann hat es gegenüber
dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Bokowsky + Laymann aufgrund des Verhaltens
eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4.1 |
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Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Bokowsky + Laymann
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. |
4.2 |
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Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine,
durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche
Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. |
4.3 |
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Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation
usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende
Dritte etc.) hat Bokowsky + Laymann nicht zu vertreten und berechtigen Bokowsky
+ Laymann das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bokowsky + Laymann wird
dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. |
5.1 |
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Will der Kunde den
vertraglich bestimmten Umfang der von Bokowsky + Laymann zu
erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber Bokowsky + Laymann äußern.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Bei geringfügigen Änderungswünschen, die rasch
geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann Bokowsky + Laymann von dem
Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. |
5.2 |
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Bokowsky + Laymann
prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden
und Terminen haben wird. Erkennt Bokowsky + Laymann, dass zu
erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder
nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
Bokowsky + Laymann dem Kunden dies mit und weist ihn darauf
hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft
werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst
unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein
Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Bokowsky
+ Laymann die Prüfung des Änderungswunsches durch.
Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit
zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren
endet dann. |
5.3 |
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Nach Prüfung
des Änderungswunsches wird Bokowsky + Laymann dem Kunden
die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder
einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches
oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar
ist. |
5.4 |
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Die Vertragsparteien
werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die
Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen
und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der
Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen. |
5.5 |
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Kommt eine Einigung
nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem
anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung
nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. |
5.6 |
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Die von dem Änderungsverfahren
betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. Bokowsky + Laymann wird dem Kunden die neuen Termine
mitteilen. |
5.7 |
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Der Kunde hat die
durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung
des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für
den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über
Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen
nach der üblichen Vergütung von Bokowsky + Laymann
berechnet. |
5.8 |
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Bokowsky + Laymann ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen
zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung
unter Berücksichtigung der Interessen von Bokowsky + Laymann für den
Kunden zumutbar ist. |
6.1 |
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Der Kunde trägt
gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten,
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden
Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von Bokowsky + Laymann mehr als
50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren
Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann
Bokowsky + Laymann eine Handling Fee in Höhe von 15 % (in
Worten fünfzehn Prozent) erheben. |
6.2 |
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Die Vergütung von Bokowsky + Laymann erfolgt soweit nichts anderes vereinbart
wurde grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt
wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die
jeweils gültigen Vergütungssätze von Bokowsky + Laymann, soweit
nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Bokowsky + Laymann ist berechtigt, die
den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Bokowsky + Laymann
erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. |
6.3 |
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Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung
von Bokowsky + Laymann getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für
diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die
von Bokowsky + Laymann für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze
als üblich. |
6.4 |
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Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer. |
7.1 |
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Bokowsky + Laymann gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß
zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69
d und e UrhG. |
7.2 |
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Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere
ist es dem Kunden untersagt, selbständig Unterlizenzen zu erteilen und die
Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. |
7.3 |
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Bis zur vollständigen
Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten
Leistungen nur widerruflich gestattet. Bokowsky + Laymann kann
den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs
widerrufen. |
8.1 |
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Bokowsky + Laymann
stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und
sonstige Schutzrechte) frei, soweit sie durch den Auftragnehmer
zu vertreten sind. Der Kunde wird Bokowsky + Laymann unverzüglich
über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über
die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
Hinsichtlich der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und
Materialien übernimmt der Auftraggeber selbst die volle
Verantwortung und verpflichtet sich seinerseits Bokowsky + Laymann
von allen Ansprüchen geschädigter Dritter freizustellen.
Grundsätzlich wird dem Auftraggeber eine sorgfältige
Rechteprüfung hinsichtlich aller im Internet veröffentlichten
Inhalte empfohlen. |
8.2 |
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Im Falle von Schutzrechtsverletzungen
darf Bokowsky + Laymann - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche
des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich
der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen
des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen
Nutzungsrechte erwerben. |
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks
bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Bokowsky + Laymann diese
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10.1 |
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Bokowsky + Laymann haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet Bokowsky + Laymann nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. |
10.2 |
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Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt
auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe
der für die Leistung vereinbarten Vergütung. |
10.3 |
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Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Bokowsky + Laymann insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. |
10.4 |
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Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von Bokowsky + Laymann. |
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien
und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Bokowsky
+ Laymann abzuwerben oder ohne Zustimmung von Bokowsky + Laymann anzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde,
eine von Bokowsky + Laymann der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall
vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12.1 |
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Die der anderen Vertragspartei
übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses
Vertrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer
etc. |
12.2 |
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Darüber hinaus
vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über
den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. |
12.3 |
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Die Geheimhaltungsverpflichtung
gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. |
12.4 |
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Wenn eine Vertragspartei
dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen
wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit
die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen
Unterlagen geltend machen kann. |
12.5 |
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Presseerklärungen,
Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere
Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per E-Mail - zulässig. |
13.1 |
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Die Abtretung von
Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354
a HGB bleibt hiervon unberührt. |
13.2 |
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Ein Zurückbehaltungsrecht
kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden. |
13.3 |
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Die Vertragsparteien
können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. |
13.4 |
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Bokowsky + Laymann
darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen. Dies beinhaltet auch die Verwendung von
markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und
anderen Warenzeichen des Kunden. Bokowsky + Laymann darf ferner
die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann
ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
Der Kunde hat das Recht der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Alle Änderungen und
Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich
zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können
auch per E-Mail erfolgen. |
14.1 |
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Alle Änderungen
und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen
zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu
erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. |
14.2 |
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Sollten einzelne
Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für
etwaige Lücken der Vereinbarungen. |
14.3 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. |
14.4 |
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Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts. |
14.5 |
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. |
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