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| Option-out-Modell |
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Nach diesem Rechtsprinzip ist Werbung via E-Mail grundsätzlich erlaubt. Der Versender muss allerdings die Robinson-Listen beachten, in die sich jeder Internetnutzer eintragen kann, der sich vor Spam schützen will. Einige Staaten schreiben in ihren gesetzlichen Bestimmungen aber das schärfere Option-in-Modell
vor.
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Und in folgenden Einträgen kommt dieser Begriff auch noch vor: |
| Option-in-Modell |
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Bei diesem Rechtsprinzip wird Spam-Werbung als grundsätzlich unzulässig angesehen. Ausnahme: der Empfänger hat zuvor sein Einverständnis erteilt oder aber er unterhält eine laufende Geschäftsbeziehung zum Absender. Dieses Verfahren ist in Deutschland rechtsverbindlich. Im Gegensatz dazu steht das Option-out-Modell
.
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